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28.09.21

Die Whistleblower-Richtlinie der EU – Fluch oder Segen?

Die Whistleblower-Richtlinie der EU – Fluch oder Segen?

Diskussion: Das Hinweisgebersystem und die Chancen für den Mittelstand

Was es mit der Whistleblower-Richtline auf sich hat und wie sich mittelständische Unternehmen auf ihr Inkrafttreten vorbereiten, haben wir diskutiert mit: Rechtsanwältin und Compliance-Expertin Christina Sontheim-Leven (ea. Richterin am LAG Düsseldorf & Fachbeirätin Compliance Business Magazin & Institut für angewandtes Wirtschaftsrecht) und dem Versicherungsexperten Gerhard F. Embser (Geschäftsführender Gesellschafter Fülling & Meysenburg GmbH & Co. KG.). Moderiert wurde die Veranstaltung von Risikomanagerin und Mitglied im VBKI-Ausschuss Finanzen, Kristina Borrmann.

Der Begriff Whistleblowing ist seit Edward Snowden und den Enthüllungen des Wikileaks-Gründers Julian Assange, spätestens aber seit dem Fall Wirecard in aller Munde. In Deutschland unter dem Begriff des Hinweisgebers zusammengefasst, ist das Thema mit all seinen Implikationen insbesondere für den Mittelstand bislang aber nur wenig bekannt. Im Dezember 2021 tritt nun die sogenannte EU-Whistleblowing Directive in Kraft, auf die sich die Europäische Union im Dezember 2019 als EU-weiten Standard zum Schutz von Hinweisgebern im privaten und öffentlichen Sektor geeinigt hat.

 Relevant ist die neue Verordnung für Unternehmen mit über 50 Beschäftigten, die fortan zur Einrichtung eines Hinweisgebersystem verpflichtet sind. Wer auch immer ein Fehlverhalten oder Missstände beobachtet, soll zukünftig die Möglichkeit haben, diese dem betroffenen Unternehmen anonym zur Kenntnis zu bringen. Dass es sich beim Whistleblowing durchaus um ein Thema handelt, das auch den Mittelstand erreichen kann, wurde in der Präsentation von Christina Sontheim-Leven schnell deutlich: am Beispiel Wilke-Wurst, die über den Skandal „gepanschter“ Wurstwaren in die Insolvenz geraten sind, über den Bottroper Apotheker, der Krebsmedikamente getreckt und die Gefährdung von Leib und Leben billigend in Kauf genommen hat, um sich finanziell zu bereichern – neben erheblichem finanziellen Schaden birgt das Fehlen eines Hinweisgebersystems vor allem ein erhebliches Reputationsrisiko für die betroffenen Unternehmen.

 Ergänzt um zahlreiche best practice Beispiele und einen Überblick über die relevanten versicherungsrechtlichen Aspekte durch Gerhard F. Embser, gab Christina Sontheim-Leven aber einen durchaus optimistischen Ausblick. So können vor allem digitale Hinweisgeber-Lösungen niedrigschwellig und kostengünstig zukünftigen Schaden verhindern und die Kommunikation und Transparenz im Unternehmen nach innen und nach außen verbessern.

 Bei Interesse an der Präsentation von Christina Sontheim-Leven und Gerhard F. Embser wenden Sie sich gerne an das VBKI-Veranstaltungsteam unter veranstaltungen@vbki.de.

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