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28.09.23

Darf Künstliche Intelligenz Fehler machen?

Darf Künstliche Intelligenz Fehler machen?

Podiumsdiskussion zu Künstlicher Intelligenz im Kanzleialltag

ANWALTSKANZLEIEN UND STEUERBERATUNGEN STEHEN WIE FAST ALLE BRANCHEN VOR GROSSEN HERAUSFORDERUNGEN DURCH DEN FACHKRÄFTEMANGEL. KÜNSTLICHE INTELLIGENZ (KI) KÖNNTE ABHILFE SCHAFFEN. UM ZU UNTERSUCHEN, WIE KANZLEIEN ZU KI STEHEN, FÜHRTE DAS SWI – SOZIALWISSENSCHAFTLICHES INSTITUT SCHAD EINE UMFRAGE UNTER KANZLEIEN DURCH, DEREN ERGEBNISSE IM VBKI DISKUTIERT WURDEN

Das Ergebnis der Studie: Es herrscht noch große Verunsicherung – nur 15% der Befragten sind der Meinung, dass sie hohes bis sehr hohes Wissen zu KI haben, 39% dagegen geringes bis kein Wissen. Trotzdem können sich 84% der Befragten den Einsatz von KI in ihrer Kanzlei vorstellen. Bis es so weit ist, erklärte Marcus Schad, Geschäftsführer des SWI, gilt es aber noch einige offene Fragen zu beantworten. 29% der Befragten nennen die Rechtssicherheit, 23% die Mitarbeiterakzeptanz und 20% fehlende Usecases als größte Probleme bei der Arbeit mit KI im Kanzleialltag.

„Wir haben schon eine Digitalisierungswelle hinter uns. Auch damals hieß es, ab jetzt wird alles einfacher – wurde es aber nicht. Stattdessen kam neue Arbeit hinzu. Das wird beim Einsatz von KI nicht anders sein.“

Stefan Buschmann, Rechtsanwalt und Steuerberater von Buschmann Partnerschaft

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In der anschließenden, von Lumir Boureanu, CTO bei Eurodata, moderierten Diskussion wurde außerdem schnell deutlich, dass die Frage, was alles unter KI fällt und wie der Einsatz in der Kanzlei aussehen könnte, noch nicht abschließend beantwortet werden kann. Kian Ansari, Mitgründer und CTO von DigiRift, machte deutlich, dass KI weit mehr ist als nur ChatGPT, dies sei nur eines von vielen Large Language Modeln. Bald schon würden standardisierte Programme auf den Markt kommen, keine Kanzlei müsse das selbst entwickeln. Denn vor allem kleine Kanzleien haben nicht Ressourcen, um dauerhaft zu überprüfen, ob die aktuelle Regulatorik eingehalten wird. Auch Dr. Alexander Molle, Partner und Rechtsanwalt bei Gleiss Lutz betonte, die Wichtigkeit von Kooperationen. Aber die KI müsste mit Daten aus der eignen Kanzlei trainiert werden und auf eigenen Servern laufen. Nur so könne man sichergehen, dass Datenschutz und Urheberrecht zweifelsfrei eingehalten würden.

Wer aber glaubte, dass mit dem Einsatz von KI alles leichter wird, wurde von Stefan Buschmann, Rechtsanwalt und Steuerberater von Buschmann Partnerschaft, enttäuscht: „Wir haben schon eine Digitalisierungswelle hinter uns. Auch damals hieß es, ab jetzt wird alles einfacher – wurde es aber nicht. Stattdessen kam neue Arbeit hinzu. Das wird beim Einsatz von KI nicht anders sein.“

Einig waren sich aber alle, es gibt nicht nur haftungsrelevante Arbeit, bei der die Arbeit mit der KI schwierig ist, sondern viele Usecases, bei der das Ergebnisse der KI nicht zwangsläufig überprüft werden müssen. Ein Beispiel: Mandantenkommunikation. Kian Ansari sieht vor allem hier große Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung. Ein Brief könne in der Kombination Mensch-Maschine in fünf Minuten geschrieben werden, statt in 30 Minuten: „Das Potential, wenn man das Wissen der Kanzlei und die Textstärke von Large Language Models kombiniert, ist riesig. Die Briefe werden nur der Anfang sein.“ Wichtig sei hierbei laut Alexander Molle, komplette Transparenz: „Ein Text, der mit KI erstellt worden ist, muss auch als solcher erkennbar sein.“

Am Ende, fasste Stefan Buschmann die Diskussion zusammen, müsse man akzeptieren, dass KI Fehler machen könne – genauso wie Menschen. Mit einem gewissen Restrisiko müssen man immer leben.

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