Die Pflicht als Chance
ESG und CSRD – welche Möglichkeiten im Nachhaltigkeitsreporting stecken
Nach dem Inkrafttreten der CSRD-Richtlinie wird die nicht finanzielle Berichterstattung für eine Vielzahl von Unternehmen ab 2024 zur Pflicht. Eine vom Ausschuss Finanzen und Nachhaltigkeit organisierte Veranstaltung hatte es sich zum Ziel gesetzt, das Thema breiter zu diskutieren – und insbesondere auch die Chancen herauszuarbeiten, die in dieser vermeintlichen Pflichtübung stecken. Nachhaltigkeit, ESG & CSRD – welchen Anforderungen müssen sich Unternehmen stellen?
Moderatorin Prof. Dr. Anja Grothe, bis 2022 Professorin für Nachhaltigkeitsmanagement an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, spannte insofern zu Beginn den weiteren Bogen auf – nämlich von den Anfängen der Nachhaltigkeitsdebatte bis zur heutigen Regulatorik. Im zentralen Impuls ging Frau Yvonne Zwick, Vorsitzende von B.A.U.M, dem Bundesdeutsche Arbeitskreis für umweltbewusstestes Management, tiefer auf die Themen ein. Sie stellte noch einmal übersichtlich den europäischen Zeitplan zum Thema Regulierung vor, insbesondere die gestaffelte Einführung der Berichtspflichten CSRD, ebenso wie die EU Sustainable Finance Strategie. Ihre wichtigste Botschaft „There is no magic in reporting“. Jedes Unternehmen kann dieses Thema selbst in die Hand nehmen und eine einfache und solide Berichterstattung auf die Beine stellen, die sowohl dem Unternehmen angemessen ist als auch den Anforderungen entspricht.



Den Beweis dazu trat Maria Blume, Leiterin der Stabstelle Nachhaltigkeit bei Getränke Hoffmann, im anschließenden Praxisbericht an. Der aktuelle Nachhaltigkeitsbericht des Unternehmens ist 2022 genau so entstanden.
Sabine Räbiger vom gastgebenden VBKI-Ausschuss Finanzen und Nachhaltigkeit bedankte sich bei den Moderatorinnen und dem gemeinsamen Appell: Anfangen. Machen. Nachhaltige Unternehmensführung ist ein Weg, kein temporäres Projekt.
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