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20.08.24

Mehr Tempo und Verlässlichkeit im Neubau

Das Schneller-Bauen-Gesetz aus der Sicht des VBKI-Immobilienausschusses

 

Wir begrüßen:

  • die generelle Priorisierung für Wohnungsneubau und Errichtung sozialer Infrastruktur bei divergierenden Interessen
  • die Einführung fester Fristen für die Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen der Fachbehörden, Hauptverwaltung und der Bezirke zur Prüfung und Bearbeitung von Anträgen und Nachforderung fehlender Unterlagen
  • die Erweiterung der Eingriffsrechte gem. § 13a und 13 b AZG (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz) strafft den Genehmigungsprozess und fördert die Planungssicherheit
  • die Einführung einer Genehmigungsfiktion „Einen Monat nach Eingang der vollständigen Unterlagen gelten das Einvernehmen nach Satz 1 Nummer 1 und die zustimmende Stellungnahme nach Satz 1 Nummer 2 als erteilt. Die Frist verlängert sich um einen Monat, wenn das Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde herzustellen ist; sie verlängert sich um einen weiteren Monat, wenn die oberste Denkmalschutzbehörde die Entscheidung zu treffen hat. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Stellungnahme-Frist für die Beurteilung des Bauplanungsrechts um einen Monat verlängern, insbesondere wenn weitere Stellen zu beteiligen sind.“
  • bei Widerspruchsverfahren die Beteiligung der fachlich betroffenen Senatsverwaltungen anstelle der Bezirksverwaltungen

 

Wir kritisieren:

  • die Beibehaltung Vorkaufsrecht durch das Land und/oder Bezirke
  • die geplante Einführung einer Grundsteuer C. Statt in Zeiten steigender Baukosten und -zinsen an Kostensenkungen zu arbeiten, wird sich die neue Steuer negativ auf den Wohnungsbau auswirken 

„Das heute vom Senat beschlossene „Schneller-Bauen-Gesetz“ weist in die richtige Richtung. Der Wohnungsbau in Berlin braucht dringend Rückenwind! Zwar ist eine Trendumkehr von dem neuen Gesetzespakets angesichts der hohen Zinsen und der allgemein rezessiven Konjunkturlage sicherlich nicht zu erwarten. Die Maßnahmen versprechen aber in Summe eine wichtige und dringend benötigte Beschleunigung der Verfahren. Mehr Tempo und mehr Verlässlichkeit für Investoren beim Neubau – damit wäre nicht nur der Bauwirtschaft, sondern auch vielen Berlinerinnen und Berlinern geholfen.“

VBKI-Präsident Markus Voigt

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„Das heute vom Senat beschlossene „Schneller-Bauen-Gesetz“ weist in die richtige Richtung. Der Wohnungsbau in Berlin braucht dringend Rückenwind! Zwar ist eine Trendumkehr von dem neuen Gesetzespakets angesichts der hohen Zinsen und der allgemein rezessiven Konjunkturlage sicherlich nicht zu erwarten. Die Maßnahmen versprechen aber in Summe eine wichtige und dringend benötigte Beschleunigung der Verfahren. Mehr Tempo und mehr Verlässlichkeit für Investoren beim Neubau – damit wäre nicht nur der Bauwirtschaft, sondern auch vielen Berlinerinnen und Berlinern geholfen.“

VBKI-Präsident Markus Voigt

Wir wünschen uns:

  • eine umfassende Verwaltungsstrukturreform. Das SGB kann nur ein erster Schritt sein
  • bei gesamtstädtischem Interesse sollte immer die Hauptverwaltung zuständig sein und nicht die Bezirke
  • eine Überprüfung, ob und inwieweit eine sogenannte one-stop-agency ausgeweitet werden kann
  • die Durchführung von Bauantragskonferenzen mit Teilnahme des Bauherrn ab 50 Wohneinheiten – diese sollten nur auf Wunsch des Bauherrn/Bauherrin stattfinden und nicht verpflichtend sein; ggf. Einberufungsmöglichkeit auch für Gewerbeneubau
  • eine Förderung des Landes soll nicht mehr von Einhaltung des Vergaberechts abhängig gemacht werden
  • die klarere Definition sozialer Infrastruktur inklusive der Einbeziehung von Flächen für Sport
  • die Flexibilisierung von Industriegebieten. Die moderne Industrie kommt ohne viel Lärm und Geruch aus. Laute und die Umgebung belastende Gewerbebetriebe werden immer mehr zur Ausnahme, so dass das moderne Gewerbe mit Büros sowie mit Wohnen und Beherbergung vereinbar ist. Der strikte Ausschluss von Büros und von Wohnen verhindert die optimale Ausnutzung der Flächenpotentiale von Industriegebieten
  • die Flexibilisierung und Beschleunigung der Hochhausplanung, vor allem in schon dicht besiedelten Gebieten, um mehr Wachstum zu ermöglichen ohne weitere Flächen zu versiegeln
  • die materiell-rechtliche Präzisierung der Rechtsfolgen von Genehmigungsfiktionen zum Schutz der Bauherren. Diese Fristen werden nur dann maßgeblich zur Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren beitragen, wenn sie verbindlich sind. Ohne eine Anpassung der materiell-rechtlichen Regelungen besteht das Risiko, dass mit der Einvernehmens- und Zustimmungsfiktion des neuen § 69 Abs. 2 S. 6 BauO Bln die Bescheide rechtlich angreifbar werden

Fazit:

Der Entwurf des „Schneller-Bauen-Gesetzes“ weist in die richtige Richtung und trägt das Potenzial den Neubau zu beschleunigen und Planungs- und Antragszeiten berechenbarer zu gestalten. Wir begrüßen den Schritt in Richtung Entbürokratisierung und mehr vorausschauendem, schnelleren (digitalen) Handeln ausdrücklich, wenngleich als längst überfällig.

Die Auswirkungen werden wir erst nach einer gewissen Umsetzungszeit beurteilen können. Am Ende wird es auf Tempo und Verlässlichkeit ankommen. Der Servicegedanke muss in der Verwaltung in den Vordergrund rücken.

 

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